General Terms and Conditions (GTC)

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der PrimeTechX GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Werkleistungen, Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber") schließt.

    (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    (3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

    § 2 Vertragsschluss

    (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

    (2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

    (3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

    § 3 Leistungsumfang

    (1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

    (2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Bereich Metalltechnik, insbesondere:

    • Maschinenmontage und -demontage
    • Anlagenmontage
    • Mechanische Installationen
    • Wartung und Service
    • Inbetriebnahme
    • Retrofit und Modernisierung
    • Industrieumzüge

    (3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

    § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

    (2) Der Auftraggeber hat für geeignete Arbeitsbedingungen am Einsatzort zu sorgen, insbesondere für ausreichende Beleuchtung, Strom- und Wasseranschlüsse sowie sanitäre Einrichtungen.

    (3) Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    (1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20% in Österreich).

    (2) Bei Montagearbeiten werden zusätzlich berechnet: Fahrtkosten, Diäten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.

    (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

    (4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen.

    § 6 Gewährleistung

    (1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts (§§ 922 ff ABGB).

    (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung bei Verbrauchern und 12 Monate bei Unternehmern.

    (3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen.

    § 7 Haftung

    (1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

    (3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    (4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder bei Verletzung von Pflichten nach dem Produkthaftungsgesetz.

    § 8 Geheimhaltung

    Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

    § 9 Höhere Gewalt

    Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie, behördliche Anordnungen etc.) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Bei Vorliegen höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

    (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Steyr, Österreich.

    (2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr, Österreich, ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

    § 12 Anbieterinformationen

    PrimeTechX GmbH

    Geschäftsführer: Samuel Born

    Bertl-Konrad-Straße 15

    A-4400 Steyr, Österreich

    E-Mail: office@primetechx.eu

    Gewerbe: Metalltechnik

    Last updated: December 2024